Abschnüren

[99] Abschnüren, verb. reg. act. 1) Nach aufgelöseter Schnur abnehmen. 2) Mit einer Schnur abmessen, bey den Zimmerleuten, Markscheidern, Gärtnern u.s.f. Ein Beet im Garten, einen Gang abschnüren, dessen Gestalt mit der Meßschnur bestimmen. 3) Mit einer Schnur absondern. Eine Warze abschnüren, abbinden. Wenn der Henker dem Diebe die Gurgeladern abschnüret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 99.
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