Abschreiben

[100] Abschreiben, verb. irreg. act. S. Schreiben. 1) Durch vieles Schreiben abnützen. Eine Feder abschreiben. Ich habe mir bald die Finger abgeschrieben. 2) Eine Schrift durch Schreiben auf etwas anders übertragen, copiren. Ein Buch, ein Stück aus einem Buche, ein Gedicht, abschreiben. 3) Durch Schreiben wegnehmen, besonders in Rechnungssachen, im Gegensatze des An- und Zuschreibens. Eine Summe in einer Rechnung, in Banco abschreiben. Einem eine Summe, oder etwas abschreiben, es auf seiner Rechnung auslöschen. Einem ein Bergtheil, ein Haus, ein Stück Acker abschreiben, es unter seinem Nahmen auslöschen. 4) Schriftlich absagen. Einem etwas abschreiben. Einen Besuch, eine bestellte Arbeit, einen bestimmten Tag abschreiben. 5) Durch Schreiben bezahlen. Eine Schuld bey jemanden abschreiben. Daher das Abschreiben, und in einigen Fällen die Abschreibung. S. auch Abschrift.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 100.
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