Abschwingen

[103] Abschwingen, verb. irreg. act. S. Schwingen. 1) Durch Schwingen absondern. Den Staub von einem Tuche abschwingen. 2) Durch Schwingen reinigen, zur Genüge schwingen. Ein Tuch abschwingen. Den Flachs abschwingen, in der Landwirthschaft, wo es auch die gehörige Bearbeitung durch Schwingen, ingleichen die Vollendung des Schwingens andeuten kann. 3) Sich abschwingen, sich mit einer schnellen schwingenden Bewegung herab lassen. Sich von dem Pferde abschwingen. Daher die Abschwingung in den beyden ersten Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 103.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika