Abstriegeln

[121] Abstriegeln, verb. reg. act. 1) Mit der Striegel wegnehmen. Den Staub abstriegeln von dem Pferde. Ingleichen auf solche Art reinigen. Ein Pferd abstriegeln. 2) Gehörig striegeln. Die Pferde abstriegeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 121.
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