Abtheilen

[123] Abtheilen, verb. reg. act. 1) Theilen, d.i. in Theile zerlegen, und diese Theile merklich machen, welcher letztere Begriff in der Partikel ab liegt; dagegen eintheilen mehr auf die bestimmte Anzahl der Theile siehet. Die Grade auf dem Quadranten abtheilen. Ein Feld, eine Fläche, ein Zimmer, ein Kriegsheer, ein Buch abtheilen. Ein Ganzes in seine Theile abtheilen. Den Tag in zwölf Stunden abtheilen.


Wie theilt der Sonnenlauf so schnell die Zeiten ab,

Can.


Wörter abtheilen, oder auch nur theilen, welches vermittelst des Abtheilungszeichens (-) oder auch nur Theilungszeichens geschiehet. 2) Mit einem Theile eines gemeinschaftlichen Vermögens abfinden, absondern. Seine Kinder abtheilen. Abgetheilte Kinder. Nachgeborne Prinzen abtheilen. Ein abgetheilter Herr oder Prinz, den man mit einem ausländischen Worte gemeiniglich einen apanagirten Prinzen nennt. Diese Art des Abtheilens wird in den besondern Rechten verschiedener Orte auch abfinden, ablegen, abmehren, absondern, abscheiden u.s.f. genannt. S. diese Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 123.
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