Abtrag, der

[124] Der Abtrag, des -es, plur. car. die Handlung des Abtragens, doch nur 1) in der figürlichen Bedeutung der Bezahlung. Der Abtrag einer Schuld, der obrigkeitlichen Gefälle. Ingleichen 2) in den Rechten, Schadloshaltung, Vergütung, Ersatz eines zugefügten Schadens, so wohl an Vermögen, als auch an der Ehre. Einem einer Beleidigung wegen Abtrag thun oder machen. Damit ihnen Abtrag geschehe. Abtrag begehren, verlangen. In dieser Bedeutung wird das Wort mehrentheils ohne Artikel gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 124.
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