Abwandeln

[130] Abwandeln, verb. reg. act. 1) Von wandeln, wenden bey eigen neuern Sprachlehrern so viel als conjugiren, oder ein Verbum durch seine Zeiten und Personen verändern. Daher die Abwandelung, wofür einige Zeitwandelung einführen wollen, weil sie durch die Declination mit jenem Nahmen belegt hatten. Da man von neuen Kunstwörtern mit Recht fordert, daß sie nicht allein den Begriff erschöpfen, sondern ihn auch klar und bestimmt ausdrucken sollen, dieses aber von abwandeln nicht gesagt werden kann, so ist das fremde conjugiren ihm immer noch vorzuziehen. Zeitwandeln ist noch schlechter, weil die Composition sich auf eine ungewöhnliche Ellipse gründet. 2) * Von dem veralteten Wandel, Buße, Ersetzung, für ersetzen, büßen.


Und Fehler –

Durch strenge Bußen abzuwandeln,

Wiel.


In dieser Bedeutung ist das Zeitwort nur in Oberdeutschland üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 130.
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