Abwürdigen

[136] Abwürdigen, verb. reg. act. seiner Würde berauben. Das wird ihn in jedermanns Augen einen Scheusal der Natur abwürdigen. Besonders von Münzen. Eine Münze, eine Geldsorte abwürdigen, sie ihres scheinbaren Werthes berauben, sie absetzen, verrufen. Daher die Abwürdigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 136.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: