Abzug, der

[141] Der Abzug, des -es, plur. die -züge, von abziehen.

1. Die Handlung des Abziehens. 1) Von dem Activo. Seine Karte gleich in den ersten Abzügen verlieren. Nach Abzug aller Unkosten. Am häufigsten 2) in den Bedeutungen der Mittelgattung. (a) Der Abzug des Feindes, einer Armee. Zum Abzuge blasen. Sich zum Abzuge rüsten. Die Besatzung bedung sich einen freyen Abzug. (b) Der Abzug des Gesindes, aus einem Dienste, oder eines Unterthanen aus einer Gerichtsbarkeit. Daher die Abzugszeit, die Zeit, da das Gesinde gewöhnlich abzuziehen pfleget. Ingleichen der Abzugsbrief, an einigen Orten, ein Schein, womit ein Leibeigener beweisen muß, daß er mit Bewilligung seines Herrn abgezogen ist. (c) Die Entfernung einer jeden andern Person aus einer Gegend, die Abreise.


Sein Abzug geht mir herzlich nah,

Haged.


In diesen Bedeutungen ist der Plural selten.

2. Dasjenige, was abgezogen wird. (a) In Rechnungssachen, was von einer Summe abgezogen wird. Ich muß ohne Abzug bezahlet werden. Bey der Verwechselung einer Geldsorte wird dasjenige, was von der bessern abgezogen wird, der Abzug, und in Ansehung des schlechtern Geldes Aufgeld genannt. So auch, (b) in den Rechten, dasjenige Geld, welches von einer Erbschaft, die einem Fremden zufällt, abgezogen, und auch das Abzugsgeld, ingleichen der Erbgulden genannt wird. Daher das Abzugsrecht, das Recht, dergleichen Abzug zu fordern, welches zuweilen auch wohl schlechthin der Abzug heißt. An einigen Orten wird auch die Nachsteuer, welche ein Einwohner, wenn er in eine fremde Gerichtsbarkeit ziehet, von seinem unbeweglichen Vermögen entrichten muß, der Abzug genannt. S. Abschoß, Absteuer. (c) In den Hüttenwerken, Schlacken und andere Unarten, welche sich auf das flüssige Metall setzen, und abgezogen werden. Dasjenige Kupfer, welches aus solchem Abzuge geschmelzet wird, wird daher am Unterharze das Abzugskupfer, an andern Orten Königskupfer genannt. In der Schweiz heißet dasjenige schäumige Wesen, welches sich auf der mit Lab geschiedenen Milch setzet, gleichfalls der Abzug. (d) Im Weinbaue werden diejenigen Enden der Weinstöcke, welche abgezogen, d.i. nicht so tief, als die Senker in die Erde gelegt werden, Abzüge genannt. In den drey ersten Fällen ist der Plural gleichfalls nicht gebräuchlich.

3. Das Werkzeug, welches zum Abziehen dienet. So führet in den Hüttenwerken das eiserne Instrument, womit die Unart von dem flüssigen Metalle abgezogen wird, den Nahmen des Abzuges; und an den Schießgewehren wird der kleine eiserne Griff unter dem Schlosse, womit das aufgezogene Gewehr abgedrückt wird, und welcher in dem Abzugsbleche geht, gleichfalls der Abzug genannt. S. auch Abdruck.

4. Der Ort, durch welchen ein flüssiger Körper abgezogen, d.i. abgeleitet, wird. So werden so wohl die Abläufe des Wassers aus den Teichen, als auch die Gräben auf dem Acker, die Canäle in den Hüttenwerken, und zur Abführung des Unrathes in den Städten, welche sonst Abzüchte, Schleusen, u.s.f. heißen, auch Abzüge genannt. In weiterer Bedeutung führet auch der Fall des Wassers, wodurch dessen Abfluß befördert wird, diesen Nahmen.[141] Daher sagt man, das Wasser hat keinen Abzug, dem Wasser einen Abzug geben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 141-142.
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