Acceß, der

[143] Der Accêß, des -sses, plur. inusit. von dem Lat. Accessus; bey verschiedenen Gerichtshöfen und Collegiis, die Freyheit, Theil an ihren Verhandlungen zu nehmen, ohne ein förmliches Glied von ihnen zu seyn, der Zutritt; womit zuweilen die nächste Anwartschaft auf diejenige Stelle, welche in einem solchen Collegio am ersten erlediget wird, verbunden ist. Daher der Accessíst, des -en, plur. die -en, der einen solchen Zutritt hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 143.
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