Adjectiv, das

[169] Das Adjectiv, des -es, plur. die -e, aus dem Lat. Adjectivum, in den Sprachlehren, ein Redetheil, welcher eine beygelegte Beschaffenheit, d.i. eine Eigenschaft bezeichnet, und daher nur vor Substantiven stehen kann, weil nur diese einer Eigenschaft fähig sind. Früh ist eine Beschaffenheit, und kann in so fern nur vermittelst eines Verbi dem Substantive beygelegt werden: der Winter kommt früh. Soll sie dem Substantive unmittelbar werden, so muß die Beschaffenheit vermittelst der Concretion zur Eigenschaft erhöhet werden, und alsdann heißt ein solches Wort ein Adjectiv: der frühe Winter. Im Deutschen nennt man die Adjective gemeiniglich Beywörter, welcher Ausdruck aber viel zu weit ist, indem auch die Adverbia, Artikel, Zahlwörter und viele Pronomina wahre Beywörter sind. Am richtigsten nennt man sie, wenn man einen Deutschen Ausdruck verlangt, Eigenschaftswörter, weil dieß den wahren Begriff derselben ausdruckt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 169.
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