Allerhöchst

[213] Allerhöchst, adj. et adv. welches der verlängerte Superlativus von hoch ist, und 1) von Gott gebraucht wird, dessen unendliche Erhabenheit über alle Geschöpfe auszudrucken. Der allerhöchste Gott. Ingleichen, als ein Substantiv: der Allerhöchste wolle sie begleiten. 2) In der Hofsprache der Kanzelleyen wird dieses Wort häufig von königlichen und kaiserlichen Personen gebraucht. Se. Majestät haben die allerhöchste En#eschließung gefasset. Besonders zur Verlängerung des Fürwortes derselbe. Allerhöchstdieselben geruhen, sich Unterthänigkeit vortragen zu lassen, u.s.f. Kaiserliche Majestät wollen hiermit ohnverhalten, wie Allerhöchstdenenselben hinterbracht worden. Der Hofstyl wird nun wohl von dergleichen Barbarismen nicht zu reinigen seyn, wenn gleich die Sprachlehrer es noch so oft wiederhohlen, daß die Pronomina keiner Comparation fähig sind. In den Kanzelleyen wird dieses Allerhöchst in noch mehrern eben so widersinnigen Zusammensetzungen angebracht, und man würde daselbst einen vestorbenen Monarchen zu entehren glauben, wenn man ihn nicht den Allerhöchstseligen nennete. S. auch Höchst in Hoch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 213.
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