Älteste, der

[240] Der Älteste, des -n, plur. die -n, der Superlativ von alt, als ein Substantiv gebraucht, der erste und vornehmste in einer Gesellschaft, und zwar eigentlich den Jahren nach, dann aber auch der Würde, der Geschicklichkeit und dem Verstande nach. So werden an einigen Orten, besonders auf dem Lande, noch die Schöppen oder Beysitzer in den Gerichten Älteste genannt; S. Haltaus v. Eltesten. Am häufigsten kommt dieses Wort noch bey den Innungen und Handwerkern vor, wo die angesehensten Glieder zu Ältesten erwählet werden, da sie denn Beysitzer des Obermeisters sind, und mit ihm die ganze Innung vorstelle. Sie werden sonst auch Handwerksälteste, Vormeister, Kerzenmeister, und in Niedersachsen Älterleute genannt; S. diese Wörter.

Anm. Obgleich Ältester, als der Superlativ von alt, hier substantive gebraucht wird, so behält es doch, wie bey allen übrigen Superlativen geschiehet, die ihm als einem Adjective eigene Declination. Es ist also unrichtig, wenn es 2. Joh. 1. der Ältester heißt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 240.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika