Amtsrath, der

[257] Der Amtsrath, des -es, plur. die -räthe, an einigen Orten, ein Beamter, der die Angelegenheiten der landesfürstlichen Ämter zu besorgen hat. Zuweilen ist es auch nur ein bloßer Titel, der einem Amtmanne gegeben wird. In der Grafschaft Ravensberg gibt es Amtsräthe, die in bürgerlichen und peinlichen Sachen auf dem Lande und in den Städten die erste Instanz haben, und von denen an die Regierung appelliret wird. Zuweilen verstehet man auch unter Amtsrath ein Collegium, welches die Angelegenheiten der Ämter auf dem Lande besorget. So gibt es in dem Canton Zug in der Schweiz einen Stadt- und Amtsrath, der aus 40 Rathsherren bestehet, welche die täglich vorfallenden Geschäfte und Landessachen besorgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 257.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika