Amtsschuldheiß, der

[258] Der Amtsschuldheiß, des -en, plur. die -en, der regierende Schuldheiß, im Gegensatze des abgegangenen; eine Benennung, welche in dem Canton Bern üblich ist, wo der Amtsschulddeiß das Haupt und die erste Person in der Regierung des Cantons ist. In den Churrheinischen Kreise gibt es gleichfalls[258] Amtsschuldheißen und Amtsschuldheißereyen, wo aber dieses Wort so viel als einen Gerichtshalter, und dessen Gebieth bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 258-259.
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