Anerben

[285] Anêrben, verb. reg. act. erblich mittheilen. Angeerbte Güter. Ingleichen figürlich, bey und mit der Geburt mittheilen. Diese Krankheit ist ihm angeerbt. Angeerbte Vorurtheile. Ein angeerbtes Wapen. Anerben, als ein Neutrum, für erblich empfangen: ich habe zwar die Schuld von Adam angeerbet, Gryph. ist im Hochdeutschen nicht gewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 285.
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