Anfechtung, die

[292] Die Anfêchtung, plur. die -en. 1) Die Bestreitung einer Sache mit bloß scheinbaren oder wahrscheinlichen Gründen. Die Anfechtung eines Satzes, einer Meinung. Ingleichen, im gerichtlichen Verstande. Die Anfechtung des Besitzes, eines Gutes, eines Kaufes. In dieser Bedeutung ist der Plural wenig gebräuchlich. 2) Im theologischen Verstande, so wohl Reitzung zum Bösen, als auch Versuchung des Verstandes, z.B. durch Zweifel. Anfechtung leiden. Die Anfechtung überwinden. Zur Zeit der Anfechtung fallen sie ab. Noch mehr aber im Plural. Viele Anfechtungen haben, erdulden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 292.
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