Anfesseln

[293] Anfêsseln, verb. reg. act. mit Fesseln an etwas befestigen. Einen Übelthäter anfesseln. Daher die Anfesselung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 293.
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