Angedeihen

[299] Angedeihen, ein Oberdeutsches Verbum, welches im Hochdeutschen nur in dem Infinitive mit dem Verbo lassen üblich ist, und von einem Geringern in Ansehung eines Höhern für ertheilen gebraucht wird. Einem allen Schutz, alle Hülfe angedeihen lassen. S. Gedeihen. Das Particip. angediehen, welches einige gebrauchen, das gesuchte Privilegium ist ihm angediehen, ist in den Kanzelleyen am üblichsten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 299.
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