Angriff, der

[308] Der Angriff, des -es, plur. die -e, das Verbale von angreifen, so wohl die Handlung des Angreifens zu bezeichnen, als auch den Ort, wo etwas angegriffen wird.

1. Die Handlung; und zwar, 1) in der eigentlichen Bedeutung des Verbi. So heißt in den Lehnsrechten, den Angriff verrichten, zum Zeichen der Mitbelehnschaft an den Mantel dessen, der belehnt wird, greifen. 2) In der figürlichen Bedeutung. (a) Die Verhaftnehmung eines Schuldigen, besonders in den Rechten, wo dieses der erste Angriff genannt wird, im Gegensatze des zweyten, der von dem Scharfrichter bey der Tortur geschiehet. Ingleichen das Recht, Übelthäter in Verhaft zu nehmen, daher den Angriff haben, dieses Recht besitzen S. Haltaus h. v. (b) Eine feindliche That, besonders die Handlung dessen, der zuerst thätig beleidiget. Der Angriff im Kriege. Den Angriff thun, angreifen. Einen Angriff auf etwas thun. Der Feind that einen Angriff auf die Festung. Der Angriff war blutig. Ingleichen in weiterer Bedeutung, eine jede heftige Wirkung von außen. Große Leute weichen oft den leichtesten Angriffen,[308] und es ist in ihrer Seele allemahl eine Seite, die nicht gehörig besetzt ist. (c) Der Anfang in einer Sache, doch nur in einigen wenigen Fällen. So wird bey den Webern der Anfang eines Gewebes der Angriff genannt. Zum Angriffe geschlichtet, geschlichtet, damit man anfangen kann zu weben.

2. Der Ort, wo man etwas angreift, an verschiedenen Werkzeugen, wofür man doch lieber der Griff sagt. Indessen werden bey den Schlössern die kleinen Zähne an den Riegeln der Schlösser, an welche der Schlüssel greifen muß, der Angriff genannt.

Anm. Anagriff kommt schon bey dem Willeram von der Berührung mit den Händen vor, und in den Longobardischen Rechten bedeutet Anagrip die gewaltsame Bemächtigung einer Sache.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 308-309.
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