Anhänglich

[315] Anhänglich, -er, -ste, adj. et adv. einer Person oder Sache im hohen Grade geneigt, und in dieser Gesinnung gegründet. Üblicher ist davon das Substantiv die Anhänglichkeit, die herrschende, unverrückte Neigung zu einer Person oder Sache. Die Anhänglichkeit an gewisse Lehren. Unordentliche Anhänglichkeit an sich selbst. Die ehrfurchtsvolle Anhänglichkeit an meinen Freund, Hermes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 315-316.
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