Anheischig

[317] Anheischig, von dem veralteten anheißen, versprechen, welches aber nur als ein Adverbum und in dem Ausdrucke üblich ist, sich zu etwas anheischig machen, sich dazu verbindlich machen. Sich gegen einen anheischig machen. Es ist indessen mehr in der unterrichtenden und gerichtlichen, als in der edlern Schreibart üblich. Wachter und Haltaus haben bereits angemerket, daß es mit heischen, fordern, nichts gemein hat, sondern von heißen,[317] versprechen, abstammet, und daher billig anheißig gesprochen und geschrieben werden sollte, indem daß ß bloß durch eine gröbere Mundart in das zischende sch verwandelt worden. An ist hier entweder die Alemannische Verstärkung, oder zeiget auch den Gegenstand der Richtung an. S. auch Haltaus v. Antheiß und Handheischung, in welchen aber die erste Sylbe von dem gegenwärtigen ganz verschieden ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 317-318.
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