Ankündigen

[328] Ankündigen, verb. reg. act. welches das Frequentativum des im Hochdeutschen ungewöhnlichen Verbi ankünden ist, einem feyerlich bekannt machen, feyerlich ansagen. Einem den Krieg ankündigen. Man hat ihm sein Todesurtheil angekündiget. Figürlich. Wenn sie den frohen Abendstern segnen, der das Ende ihrer Arbeit ankündigt, Dusch. Daher die Anküdigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 328.
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