Ankuppeln

[328] Ankuppeln, verb. reg. act. 1) Anbinden, zusammen binden. Die Jagdhunde ankuppeln, sie mit den Halsbändern zusammen schnallen. 2) Figürlich, aber nur in der niedrigsten Sprechart, einem eine Person ankuppeln, eine Heirath mit ihr stiften. So auch die Ankuppelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 328.
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