Ankuppeln

[328] Ankuppeln, verb. reg. act. 1) Anbinden, zusammen binden. Die Jagdhunde ankuppeln, sie mit den Halsbändern zusammen schnallen. 2) † Figürlich, aber nur in der niedrigsten Sprechart, einem eine Person ankuppeln, eine Heirath mit ihr stiften. So auch die Ankuppelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 328.
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