Anreden

[347] Anrêden, verb. reg. act. 1) Einen anreden, die Rede an ihn richten, zu ihm reden. Einen freundlich, höflich, hart anreden. Freund, den ich nur in Gedanken anreden kann, Dusch. Einen öffentlich anreden, eine öffentliche Rede an ihn halten. Einen um etwas anreden, wofür man doch lieber ansprechen sagt. Zuweilen hat anreden besondere Nebenbegriffe bey sich, welche die Absicht der Rede zugleich mit enthalten. So bedeutet einen um etwas anreden, oft auch, ihn darum zur Rede setzen. Wenn es mir nun gestohlen wird, wen soll ich darum anreden? Bey den Buchdruckern redet der Herr den Gesellen an, wenn er ihm an einem bestimmten Tage, welcher daher der Anredetag genannt wird, den Antrag thut, das folgende halbe Jahr bey ihm in Arbeit zu bleiben. 2) Einem eine Sache anreden, ihn bereden, selbige an sich zu bringen, im gemeinen Leben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 347.
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