Anregen

[347] Anrêgen, verb. reg. act. 1) Eigentlich, an etwas regen, es ein wenig bewegen, in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht so bekannt ist als, 2) in der figürlichen. (1) Mit Glimpf und Behutsamkeit zu etwas zu bewegen suchen. Einen zu etwas anregen.


Und dich vielmehr bey ihr zu bleiben angeregt,

Opitz.


(2) Behutsam erinnern. Eine Sache nochmahls anregen, wofür man doch lieber sagt, Anregung thun. (3) * Erwähnen, anführen; am häufigsten im Oberdeutschen. Aus der von Ew. – angeregten (erwähnten) Gewohnheit.


Und sucht auch jemand gleich was anders anzuregen,

Opitz;


anzuführen.


Hiergegen streitet nicht, was erst ist angeregt,

Opitz;


[347] So auch die Anregung, besonders in der Bedeutung einer behutsamen Erinnerung. Anregung bey einem thun. Wegen einer Sache nochmahls Anregung thun.

Anm. Das Hauptwort der Anreger, in der ersten figürlichen Bedeutung, ist außer der gemeinen R.A. Anreger genug, aber wenig Arbeiter, nicht gebräuchlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 347-348.
Lizenz:
Faksimiles:
347 | 348
Kategorien: