Anschließen

[360] Anschließen, verb. irreg. S. Schließen. Es ist,

I. Ein Activum. 1) Nahe an etwas schließen, doch nur in der figürlichen Bedeutung für anfügen, beyfügen. Ich habe das verlangte Schreiben mit angeschlossen. Aus angeschlossener Schrift wird zu ersehen seyn, u.s.f. Hierher gehöret auch das Reciprocum, sich anschließen, nahe hinzu treten. So schließen sich die Soldaten an einander an, wenn sie nahe zusammen rücken; und in noch weiterer Bedeutung, schließt man sich an jemanden an, wenn man sich in dessen Gesellschaft oder Verbindung dränget. 2) Vermittelst eines Schlosses befestigen. Einen Verbrecher anschließen, ihn mit Ketten und einem Schlosse an etwas befestigen. Einen Übelthäter an den Wagen anschließen. So auch die Anschließung.

II. Ein Neutrum, welches das Hülfswort haben erfordert, genau an etwas passen. Die Thür schließt nicht an. Besonders von Kleidungsstücken.


Die Haube schließt nicht an, und flieht aus dem Gesichte,

Zachar.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 360.
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