Anschuldigen

[363] * Anschuldigen oder Anschulden, verb. reg. act. welches aus der Oberdeutschen Mundart auch in die Hochdeutsche Gerichtssprache gekommen ist, für beschuldigen. Einen wegen einer Sache anschuldigen, ihm dieselbe Schuld geben. Die angeschuldigte Gewaltthätigkeit. So auch die Anschuldigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 363.
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