Anschüren

[363] Anschüren, verb. reg. act. welches eigentlich in Oberdeutschland zu Hause ist, wo es von dem Feuer für anzünden gebraucht[363] wird, aber auch bey einigen Hochdeutschen Schriftstellern so wohl in eigentlicher als figürlicher Bedeutung vorkommt.


Der Opferbrand wird angeschürt,

Haged.


Ihr wollustschwerer Blick, ihr süßer Athem schürt

Die Flammen an, die schon in seinen Adern rinnen,

Wiel.


Noch flammt der Streit, den Eris angeschürt,

Wiel.


S. Schüren und Scherge.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 363-364.
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