Antragen

[394] Antragen, verb. irreg. act. S. Tragen. 1) * An sich tragen, von Kleidungsstücken. Asia trug den Leibrock an, 1. Sam. 14, 13. Weil er das Fleisch anträget, muß er Schmerzen haben, Hiob 14, 22. Welche Bedeutung im Hochdeutschen aber völlig veraltet ist, ob sie sich gleich im Oberdeutschen noch erhalten hat. 2) Heran tragen, hinan tragen, und zwar, (1) in eigentlicher[394] Bedeutung, welche nur noch in dem Bergbaue vorkommt, wo antragen, die verfertigte Zimmerung an den gehörigen Ort tragen und zusammen setzen bedeutet. (2) Figürlich. (a) In Vorschlag bringen, mit der Präposition auf. Auf etwas antragen. Gleichwie aber seine Churfürstl. Durchl. schon vorlängst darauf angetragen haben, daß u.s.f. In welcher Bedeutung es vornehmlich in den Kanzelleyen gewöhnlich ist, wo es auch wohl überhaupt so viel als veranstalten bedeutet; z.B. außer dem in Ungarn angetragenen großen Lager. Ihr habt demnach dahin anzutragen, daß diese Sache unverzüglich geschehe. (b) Anbiethen, doch nur von wichtigen Gegenständen, welcher Nebenbegriff in dem Worte tragen liegt. Einem ein Amt, eine Bedienung antragen. Er trug mir sein Haus, seine Freundschaft an. Es ist ihr eine vortheilhafte Heirath angetragen worden. So auch die Antragung.

Anm. Außer diesen Bedeutungen kommt antragen in Oberdeutschland noch für anklagen vor, ingleichen, für genau, sparsam eintheilen. Man muß es antragen, zu Rathe halten. In der Bedeutung des Vorschlagens sagte man ehedem auch, mit einem antragen, wovon bey dem Frisch ein Beyspiel anzutreffen ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 394-395.
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