Antrauen

[395] Antrauen, verb. reg. act. vermittelst der Trauung mit jemanden verbinden. Einem eine Frau antrauen. Sie ist ihm angetrauet. Im mittlern Lateine affidare, Franz. affier. So auch die Antrauung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 395.
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