Apfeln

[412] Apfeln, verb. reg. act. wovon im gemeinen Leben aber nur das Participium geapfelt üblich ist. Ein geapfeltes Pferd, welches mit apfelrunden Flecken gezieret ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 412.
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