Argwohnen

[427] Argwohnen, oder argwöhnen, verb. reg. act. Supin. geargwohnet, Argwohn haben. Etwas argwohnen. Ich argwohne gar nichts, Gell. Man argwohnet deßfalls auf ihn. Jetzt fing ich an, den grausamsten Betrug zu argwöhnen, Dusch. Mein Herz fühlete nichts von dem Hochmuthe, den du bey mir argwöhnetest, ebend.

Anm. Das Substantiv die Argwohnung ist nicht gebräuchlich. Argwohnen ist von arg und wähnen, und sollte daher billig argwähnen heißen. Aber da in dem Hauptworte das ä längst von dem o verdränget worden, so muß man das letztere auch hier behalten. Argwöhnen hat die Regel für sich, daß bey der Verlängerung eines Wortes die Vocale, a, o, u, oft in ä, ö, ü, übergehen, wie in Ton, tönen, Bahn, bähnen, Wahn, wähnen, Ruhm, rühmen; aber in diesem Worte wird doch von den meisten das o unverändert behalten, obgleich in den folgenden das ö gebräuchlicher[427] ist. Für argwohnen, war ehedem auch das einfache wohnen üblich, welches auch wohl passive gebraucht wurde. Oder wer darunder gewont oder verdacht were, heißt es in einer Österreichischen Urkunde vom Jahre 1440 bey dem Kollar.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 427-428.
Lizenz:
Faksimiles:
427 | 428
Kategorien: