Assecurīren

[453] Assecurīren, verb. reg. act. aus dem Ital. assecurare, ein besonders im Handelswesen übliches Wort, Sicherheit vor der Gefahr des Verlustes gewähren, die Gefahr des Verlustes gegen eine angemessene Bezahlung über sich nehmen, mit einem guten Deutschen Worte, versichern. Daher der Assecuránt, des -en, plur. die -en, der die Gefahr gegen Bezahlung über sich nimmt, der Versicherer; der Assecurāt, des -en, plur. die -en, von dem sie übernommen wird, der Versicherte; die Assecuránz, die Übernahme der Gefahr gegen Bezahlung, die Versicherung, ingleichen dasjenige Geld, welches man einem andern dafür bezahlet, die Prämie; die Assecuranz-Anstalt, eine Verbindung mehrerer, anderer Gefahr gegen Bezahlung gemeinschaftlich zu übernehmen, die Versicherungsanstalt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 453.
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