Aufbügeln

[481] Aufbügeln, verb. reg. act. 1) Von neuen bügeln oder plätten. Die Manscherren ausbügeln. 2) So bügeln, daß es in die Höhe stehe. So bügeln die Schneider die Knopflöcher vermittelst des Knopfholzes auf. Daher die Aufbügelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 481.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika