Aufbürden

[481] Aufbürden, verb. reg. act. 1) Als eine Bürde oder Last auflegen. Einem eine Last aufbürden. Sich eine Sorge, eine Mühe, eine schwere Arbeit aufbürden. 2) Figürlich, Schuld geben, beschuldigen. Einem ein Verbrechen, einen Fehler aufbürden. Daher die Aufbürdung in beyden Bedeutungen, ingleichen für Beschuldigung selbst. Einem unbillige Aufbürdungen machen, Less.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 481.
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