Auffalten

[488] Auffalten, verb. reg. act. 1) Die Falten öffnen, oder ausstreichen. Ein Tuch auffalten, die Falten heraus bringen. 2) In die gehörigen Falten legen, bey den Tuchbereitern, welches in England mit einer gewissen Geschicklichkeit geschehen muß, so daß man die Länge und Breite eines Tuches sogleich aus den Falten beurtheilen kann; welches auffalten, auch falten und auftafeln genannt wird. So auch die Auffaltung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 488.
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