Auflage, die

[505] Die Auflage, plur. die -n, von dem Verbo auflegen, das Abstractum des Auflegens, in den figürlichen Bedeutungen des Verbi, und in einigen Fällen auch dasjenige, was aufgeleget wird, auszudrucken.

1. Der Abdruck eines Buches, und die abgedruckten Exemplare selbst. Die erste, die zweyte, die dritte Auflage. Eine neue Auflage veranstalten. Wie stark ist die Auflage? wie viel Exemplare werden abgedruckt? Die ganze Auflage hat sich vergriffen.

2. Die Anordnung eines Beytrages zu gemeinschaftlichen Bedürfnissen, und dieser Beytrag selbst. Eine Auflage auf das Volk. Eine Auflage auf das Getränk, auf Eßwaaren, auf Waaren, welche aus einem andern Gesichtspunkte eine Abgabe heißt. Das Volk mit Auflagen drücken, beschweren. In den Lehnrechten heißt zuweilen auch die Lehnwaare, oder was der Kanzelley bey einer Belehnung bezahlet wird, eine Auflage. Auch die Handwerker belegen den Beytrag an Gelde, welchen die Meister[505] und Gesellen in ihren Zusammenkünften zu ihren gemeinschaftlichen Ausgaben entrichten müssen, mit diesem Nahmen.

3. Ein Befehl. Diese Bedeutung kommt nur noch in den Gerichten vor, wo der Befehl eines Richters auf bloße Anzeige des Imploranten darunter verstanden wird; wodurch er sich von einem Urtheile unterscheidet. Einem Auflage thun. Das einfache Lage war ehedem in dieser Bedeutung von einem weit größern Umfange, und bedeutete nicht nur einen jeden Befehl, sondern auch ein Gesetz, wovon unter andern auch noch das Lateinische lex, legis, das Französische Loi und das Englische Law zeugen. S. Ihre Glossar. v. Lag.

4. Eine Beschuldigung, besonders eine falsche, ungegründete Beschuldigung, doch nur im gemeinen Leben. Ich kann dergleichen Auflagen nicht auf mir sitzen lassen. Das Verbum auflegen ist in dieser Bedeutung nicht mehr üblich.

5. Eine Zusammenkunft. In dieser Bedeutung kommt Auflage nur noch von den Zusammenkünften der Handwerker vor. Eine Auflage halten. In der Auflage ist beschlossen worden, daß u.s.f. Ingleichen im verächtlichen Verstande von den Zusammenkünften müßiger und liederlicher Leute. Das dienstlose Volk hat täglich seine Auflage daselbst. Auch in dieser Bedeutung ist das einfache Lage schon alt, indem es ehedem nicht nur eine jede Gesellschaft, sondern auch einen Schmaus bedeutete. S. Gelag und Ihre Glossar. v. Lag. Das Schwedische Lag hat noch jetzt beyde Bedeutungen.

6. Dasjenige, was aufgelegt wird, in der eigentlichen Bedeutung des Verbi, aber nur in einigen wenigen Fällen. So nennet man z.B. im gemeinen Leben dasjenige, was bey Sammlung einer Collecte auf den Teller gelegt wird, eine Auflage. Hingegen nennen die Zimmerleute dasjenige Holz, worauf ein anderes ruhet, die Auflage.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 505-506.
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