Aufrechnen

[517] Aufrêchnen, verb. reg. act. durch Gegeneinanderhaltung zweyer Rechnungen aufheben. Wir wollen gegen einander aufrechnen. Figürlich. Wäre es so unbillig, die längere Zeit seiner Erwartung gegen eine größere Mühe aufzurechnen? Dusch. Daher die Aufrechnung, worunter in den Bergwerken diejenige Rechnung verstanden wird, die der Schichtmeister den Gewerken ablegt, weil alsdann Einnahme und Ausgabe gegen einander aufgerechnet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 517.
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