Aufreden

[517] Aufrêden, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1) Durch Beredung aufbringen. Einen Gesellen aufreden, bey den Handwerkern, ihn bereden, seinem Meister aus der Arbeit zu gehen. Er ist aufgeredet, aufgehetzet, worden. 2) Einem etwas aufreden, ihn durch Zureden, durch Worte zu dessen Annahme bewegen. 3) Sich den Mund aufreden, durch vieles Reden gleichsam wund reden. So auch die Aufredung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 517-518.
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