Aufrufen

[521] Aufrufen, verb. irreg. act. S. Rufen. 1) Zum Aufstehen rufen, so wohl eigentlich, einen Schlafenden aufrufen; als auch figürlich, zu einer andern Handlung rufen. Einen zum Tanze, zum Spielen aufrufen. Einen Schüler in der Schule aufrufen. 2) * Widerrufen, welche Bedeutung nur in einigen Kanzelleyen üblich ist. Einen Vergleich, ein Cartel aufrufen. So auch die Aufrufung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 521.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika