Aufsagen

[522] Aufsagen, verb. reg. act. 1) Stehend hersagen, in den niedrigen Schulen, wo die Kinder ihre Lection aufsagen müssen. 2) Eine Verabredung, oder eine getroffene Verbindung widerrufen. Einen Kauf aufsagen. Einem die Miethe, den Dienst, die Freundschaft aufsagen. Einem den Kauf, oder den Handel aufsagen, im gemeinen Leben, alle Verbindung mit ihm aufheben. Hat er ihm auch schon den Kauf aufgesagt? Weiße. Sie haben ihm ja den ganzen Handel aufgesagt, Gell.


Nur wünsch ich, daß ich nicht in meine Grube fahre,

Eh ich dem Laster schon den Handel aufgesagt,

Haged.


So auch die Aufsagung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 522.
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