Aufschreiben

[531] Aufschreiben, verb. irreg. act. S. Schreiben. 1) Schriftlich aufsetzen, niederschreiben. Seinen Nahmen aufschreiben. Ausgabe und Einnahme richtig aufschreiben. Eine Begebenheit aufschreiben. 2) Schriftlich aufsagen, abschreiben. Einen Vertrag, einen Kauf, eine Bestellung, einen Besuch aufschreiben. S. auch Haltaus h. v. So auch die Aufschreibung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 531.
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