Aufsprengen

[538] Aufsprèngen, verb. reg. act. aufspringen machen. 1) Was verschlossen ist mit Gewalt öffnen. Ein Schloß, eine Thür, ein Zimmer aufsprengen. 2) Zum Aufstehen und Fliehen bewegen. Einen Hirsch, ein Wildbret, einen Vogel aufsprengen,[538] bey den Jägern. Einen Gesellen aufsprengen, figürlich, bey den Handwerken, ihn zum Mitwandern verleiten. So auch die Aufsprengung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 538-539.
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