Auftritt, der

[548] Der Auftritt, des -es, plur. die -e, von dem Verbo auftreten. 1. Die Handlung des Auftretens, in den Bedeutungen des Neutrius, besonders der Auftritt eines Redners, eines Schauspielers.

2. Figürlich. a) In einigen Fällen der Anfang der Gegenwart bey einer Sache oder Handlung.


Macht in der großen Welt den ersten Auftritt gut,

Zachar.


[548] b) In der Kanzelberedsamkeit ist der Auftritt auch das Gebeth, oder der Wunsch, womit der Kanzelredner seine Predigt antritt. c) Derjenige Theil eines Aufzuges in einem Schauspiele, der durch den Auf- oder Abtritt eines Mitspielers bestimmt wird; daher ein Aufzug in mehrere Auftritte getheilet wird. Die Griechen und Römer nannten einen solchen Auftritt, Scena, welcher Ausdruck auch noch von einigen im Deutschen beybehalten wird. Georg Greflinger wollte in seiner Übersetzung des Cid, welche 1679 gedruckt worden, dafür den Nahmen Auskunft einführen, worin ihm aber niemand nachgefolget ist. d) Nach einer noch weitern Figur führet auch ein jeder merkwürdiger Vorgang den Nahmen eines Auftrittes. So singt z.B. Zachariä von dem Morgen:


Wie verschießen die Farben

Aller Freuden des Hofs vor diesem himmlischen Auftritt!


Nie will ich es zu einem solchen Auftritte wieder kommen lassen.

3. Dasjenige, worauf man tritt. So wird z.B. in den ländlichen Gebäuden diejenige Stufe vor den Thüren, worauf man tritt, ein Auftritt genannt. Die Auftrittbank, an den Stühlen der Bortenwirker, unter welcher die Enden aller Tritte durch eine eiserne Stange beysammen gehalten werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 548-549.
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