Aufwiegeln

[553] Aufwiegeln, verb. reg. act. welches das Frequentativum von aufwiegen ist, aber nur in der figürlichen Bedeutung für aufhetzen, verhetzen, besonders zum Aufstande verleiten, gebraucht wird. Einen wider den andern aufwiegeln. Das Volk wider die Obrigkeit aufwiegeln. In einer noch figürlichern Bedeutung kommt es zuweilen für reitzen, in Bewegung setzen, überhaupt vor. Überall erblickte meine aufgewiegelte Einbildung nichts als schauervolle Tiefen, von Brawe. Mein aufgewiegeltes Gewissen stellt mir auf einmahl den schwärzesten Frevel dar, ebend. Allein da dieses Wort einmahl einen verhaßten Nebenbegriff hat, so ist dieser Gebrauch gewiß nicht der beste. So auch die Aufwiegelung.

Anm. Frisch führet aus dem Dasyvodio das einfache weigeln, anreitzen, ergetzen, nöthigen, an. Die Schweden haben ihr uppwiggla von den Deutschen entlehnet, aber in dessen Ableitung sind ihre Sprachforscher sehr unglücklich gewesen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 553.
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