Ausähren

[572] Ausähren, verb. reg. act. in der Landwirthschaft, von dem gedroschenen Getreide die Ähren mit dem Rechen und Strohwische absondern. S. Abfiedern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 572.
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