Ausbacken

[573] Ausbacken, verb. irreg. S. Backen. 1. Ein Activum. 1) Zur Genüge backen, bis zu Ende backen. Der Bäcker hat das Brot nicht gut ausgebacken. 2) Das Brot ausbacken, bey den Bäckern, das genug gebackene Brot aus dem Ofen nehmen. Daher der Ausbäcker, ein Schieber, womit selbiges geschiehet. 3) Fische, Frösche ausbacken, in den Küchen, sie in Schmalz braten lassen.

2. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Zur Genüge gebacken werden. Eine Torte wohl ausbacken lassen. 2) Das Backen vollenden, ingleichen aufhören zu backen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 573.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: