Ausbleiben

[576] Ausbleiben, verb. irreg. neutr. (S. Bleiben,) welches das Hülfswort seyn erfordert, auswärts bleiben, zur bestimmten Zeit nicht wieder kommen. 1) Eigentlich. Über Nacht ausbleiben, außer dem Hause. Ich werde nicht lange ausbleiben. 2) Figürlich. (a) Verzögern und verzögert werden. Lange mit der Hülfe, mit der Bezahlung ausbleiben. (b) Unterbrochen werden. Der Puls bleibt ihm aus. Der Athem ist ihm ausgeblieben. (c) Aufhören. Das Fieber ist ausgeblieben. (d) Ausgelassen werden. Hier sind viele Worte ausgeblieben. (e) Unterbleiben. Die Strafe bleibt gewiß nicht aus. Das wird nicht ausbleiben, es wird gewiß geschehen. (f) Nicht fortkommen, besonders von Pflanzen und Gewächsen. Es sind viele Bäume, die gepflanzet worden, ausgeblieben. So auch das Ausbleiben, plur. car. Sein langes Ausbleiben macht mich unruhig.

Anm. Das Adverbium ausbleiblich ist mehr in dem zusammen gesetzten unausbleiblich, als für sich allein üblich. Im gemeinen Leben wird für ausbleiben in allen obigen Bedeutungen auch oft außen bleiben gebraucht. S. Außen, Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 576.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: