Ausführbar

[592] Ausführbar, -er, -ste, adj. et adv. fähig ausgeführet in das Werk gerichtet, zu werden. Dieser Vorschlag ist nicht ausführbar. Daher die Ausführbarkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 592.
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